Olympiapark Lillehammer – Erklärung zu Due-Diligence-Bewertungen gemäß dem Openness Act

Für 2023

Gesetz über Unternehmenstransparenz und Arbeit mit grundlegenden Menschenrechten und menschenwürdigen Arbeitsbedingungen (das Transparenzgesetz trat am 1. Juli 2022 in Kraft. Lillehammer Olympiapark AS fällt in den Geltungsbereich des Gesetzes, vgl. §§ 2 und 3).

Abschnitt 4 des Openness Act verpflichtet das Unternehmen zur Durchführung von Due-Diligence-Bewertungen mit dem Ziel, tatsächliche und mögliche negative Folgen für grundlegende Menschenrechte und menschenwürdige Arbeitsbedingungen zu ermitteln. Gemäß § 5 des Gesetzes müssen die Ergebnisse der Sorgfaltsprüfungen durch einen jährlichen Bericht veröffentlicht werden.

Dieses Dokument enthält einen Überblick über die Due-Diligence-Prüfungen, die das Unternehmen bisher durchgeführt hat. Ziel des Berichts ist es, der Öffentlichkeit Einblick in die wesentlichen Erkenntnisse der Due-Diligence-Prüfungen zu geben und zu zeigen, welche Maßnahmen das Unternehmen umgesetzt hat.

Ungeachtet des Openness Act verpflichtet sich das Unternehmen dazu, sich gegenüber jedem, mit dem wir zu tun haben, ordentlich und ehrlich zu verhalten. Seien es Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten und andere Geschäftsbeziehungen.

Externe Anfragen zum Transparenzgesetz werden an den CEO per.olav.andersen@olympiaparken.no oder an CFO lillas@olympiaparken.no gesendet

Organisation

Der Lillehammer Olympiapark ist als Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit zugehörigen Abteilungen für jeden einzelnen Betriebsstandort organisiert. Das Unternehmen ist zu 100 % im Besitz der Gemeinde Lillehammer.

Das Unternehmen besteht aus 5 ehemaligen Olympiaanlagen und ist für den Betrieb und die Instandhaltung dieser Anlagen verantwortlich. Darüber hinaus hat das Unternehmen im Laufe der Zeit eine große Eventabteilung aufgebaut, die große Sportveranstaltungen und andere kommerzielle Veranstaltungen organisiert. In den letzten Jahren hat sich das Unternehmen auf das Tourismusgeschäft konzentriert und mehrere Projekte im Zusammenhang mit Tourismusaktivitäten vorbereitet.

Alle Einrichtungen befinden sich in der Gemeinde Lillehammer.

Routinen/Richtlinien

Die Hauptverantwortung für die Nachverfolgung und Einhaltung des Openness Act liegt bei der Unternehmensverwaltung. Der Geschäftsführer des Unternehmens trägt die Gesamtverantwortung für die Einhaltung des Transparenzgesetzes, einschließlich der Durchführung und Veröffentlichung von Sorgfaltspflichtprüfungen gemäß §§ 4 und 5 Transparenzgesetz.

Der Vorstand des Unternehmens ist sich seiner Rechenschaftspflicht bewusst und die Einhaltung des Openness Act muss sowohl sachlich als auch operativ in den Unternehmensrichtlinien verankert werden.

Due-Diligence-Prüfungen müssen im Einklang mit dem OECD-Rahmenwerk für Menschenrechte durchgeführt werden.

Gemäß den Richtlinien des Unternehmens muss bei Feststellung tatsächlicher oder möglicher Konsequenzen im Olympiapark Lillehammer oder in mit dem Unternehmen als Kunden, Partner oder Lieferanten verbundenen Unternehmen beurteilt werden, ob die Routinen des Unternehmens die Umsetzung und Nachverfolgung von Maßnahmen regeln. Sofern die Routinen keine Auswirkungen abdecken, werden diese gleichzeitig mit der Umsetzung der Maßnahmen aktualisiert.

Der Lillehammer Olympiapark muss ein integrativer Arbeitsplatz ohne jegliche Form von Diskriminierung sein. Das Unternehmen untersucht das Arbeitsumfeld und das Wohlbefinden der Mitarbeiter

Mitarbeitergespräche und Mitarbeiterbefragungen. Eine neue Mitarbeiterbefragung ist für Herbst 2024 geplant.

Zur Nachverfolgung von Lieferanten und Partnern führt das Unternehmen eine Stichprobenbefragung durch. Die Auswahl richtet sich nach dem Umfang der Zusammenarbeit oder des Kaufs. Die Umfragen werden im Herbst 24 verschickt.

Geplante Maßnahmen

Das Unternehmen betreibt seine Geschäfte in Norwegen und befolgt die für Unternehmen in Norwegen geltenden Gesetze und Vorschriften. Der Lillehammer Olympiapark verfügt über einen eigenen HSE-Mitarbeiter, der an Kontrollen und Sicherheitsrundgängen beteiligt ist, um sicherzustellen, dass die Mitarbeiter des Unternehmens die aktuellen Sicherheitsregeln und etablierten HSE-Routinen befolgen. Das Unternehmen hat einen Arbeitsumweltausschuss eingerichtet. Aufgrund der vom Unternehmen durchgeführten Untersuchungen wurden keine Menschenrechtsverletzungen oder Risiken ungebührlicher Arbeitsbedingungen aufgedeckt. Das Unternehmen ist bestrebt, diese Bedingungen laufend zu überprüfen, um sicherzustellen, dass diese eingehalten werden.

Da das Unternehmen erst kürzlich von den Regelungen rund um das Transparenzgesetz erfasst wurde, sind dem Unternehmen bisher keine Umstände aufgefallen, die zur Umsetzung von Maßnahmen geführt haben. Das begonnene Mapping mit Lieferanten und Partnern wird im Laufe des Herbstes von der Unternehmensleitung und dem Vorstand weiterverfolgt, sodass wir mit einem guten Mapping eventuell vorhandene Risiken identifizieren können.

Die Unternehmensleitung und der Unternehmensvorstand werden kontinuierlich an der Vorbereitung solcher Erhebungen und einzuleitender Maßnahmen arbeiten, um tatsächlichen oder potenziellen negativen Folgen für grundlegende Menschenrechte und menschenwürdige Arbeitsbedingungen entgegenzuwirken.